Das Unternehmen

Drohnen Konzept

versteht sich als ein „drohnen-unterstütztes Zusammenwirken“ aus:

einem erfahrenen, lizenzierten, verantwortungsbewussten Piloten eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAS: „unmanned aircraft system“), das mit einem hochauflösendem Kamerasystem bestückt ist und

Ihnen.

…eigentlich!

In der  Realität stellt sich so manches häufig ein wenig anders dar.

Es liegt uns am Herzen, unsere Kunden je nach Auftragszweck mit dem Resultat zufrieden zu stellen oder mit dem Erhalt von Eventvideos etc. gar glücklich zu stimmen. Wir sind bestrebt, Ihren Auftrag bestmöglich umzusetzen und möchten, dass Sie uns weiterempfehlen.

...ebenso Ihre Sicherheit:

Der Pilot, der in Ihrem Auftrag handeln oder Sie bei ihren Feierlichkeiten begleiten wird, erfüllt alle notwendigen und gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen, diese Tätigkeit überhaupt rechtmäßig durführen zu dürfen.

Drohnen Konzept stellt Ihnen einen ausgebildeten Piloten, Inhaber eines Europäischen Kompetenznachweises (A1/A3) des Luftfahrt-Bundesamts und darüber hinaus auch Inhaber des Europäischen-Fernpilotenzeugnisses (A2) zur Seite.  Pilot und Drohne sind jeweils beim Luftfahrt-Bundes-Amt (LBA) offiziell registriert. Die Schulung des Piloten umfasst alle relevanten luftrechtlichen, betrieblichen und meteorologischen Inhalte sowie den verantwortungsvollen Umgang mit Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und Urheberrecht.

Drohnen Konzept ist als eingetragenes Gewerbe und Mitglied der Handwerkskammer sowohl als Luftfahrtunternehmen über die Berufsgenossenschaft (BG Verkehr, Hamburg) als auch über eine separate Luftfahrt-Haftpflichtversicherung versichert. Sämtliche Nachweise über Lizenzen, Versicherungen und Identifikation werden stets zur Transparenz und Ihrer Sicherheit mitgeführt.

Zudem verfügt DROHNEN KONZEPT über eine Genehmigung (Allgemeinerlaubnis) für geographische UAS-Gebiete nach Artikel 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 i.V.m. § 21 h Luftverkehrsordnung (LuftVO) zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz.

Die Schaffung der Erfüllung aller erdenklichen Voraussetzungen unsererseits setzt allerdings noch nicht voraus, dass wir auch tatsächlich für Sie und in Ihrem Auftrag starten können:

Dies zu verstehen ist aus unserer Sicht notwendig, um Sie als Kunden zufriedenstellen zu können. Jeder Einsatzzweck bedingt eine gewisse Absprache (u.U. auch vor Ort) mit Ihnen und eine entsprechende Vorbereitung. Außerdem kann es durchaus erforderlich werden, weitere Informationen oder Berechtigungen einholen zu müssen – und sei dies nur das Einverständnis eines Grundstücksnachbarn.

Die größten Variablen unter allen stellen allerdings Wettergeschehen oder Windstärke dar, welche den geplanten Aufstieg einer Drohne gänzlich zunichtemachen können.

Zu guter Letzt können sich trotz fabelhafter, windstiller Wetterbedingungen und 100-prozentig erfüllter Genehmigungen dennoch  technische Probleme ein- oder Interferenzen darstellen, die einen Start zeitlich verzögern oder vollkommen vereiteln können.

Gute Absprache und gute Vorbereitung sind Bestandteile eines guten Konzepts.

Insofern bitten wir Sie, den gewünschten Einsatzort im Kontaktformular recht präzise zu benennen, um uns im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, ausreichende Informationen über das geografische Gebiet zu sammeln und uns für das geeignete Drohnen-Modell zu entscheiden.